Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Storetecs Ges.m.b.H.
Rechenzentrums- sowie Netzwerk- und Applikationsdienstleistungen, Stand: 1. Januar 2016
1.Gegenstand
1.1 Sämtlichen Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Rechenzentrumsleistungen, Miete von Standardsoftware, dem Betrieb von EDV- oder Telekommunikations-Netzwerken, sowie den damit verbundenen Dienstleistungen durch Storetecs Ges.m.b.H liegen im kaufmännischen Geschäftsverkehr ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.
1.2 Darüber hinausgehende Leistungen, wie z.B. Kauf/Miete von Hardware, Entwicklung von Software, Betreuung von EDV-Systemen beim Kunden und ähnliches sind gesondert zu vereinbaren.
1.3 Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Storetecs Ges.m.b.H. erforderlich. Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Storetecs Ges.m.b.H.. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften gelten nicht als zugesichert.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen von Storetecs Ges.m.b.H. nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
1.5 Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Lieferungen und Leistungen ist der Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den Kunden und Storetecs Ges.m.b.H..
2. Angebote
2.1 Alle Angebote von Storetecs Ges.m.b.H. sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Storetecs Ges.m.b.H. verbindlich. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich Storetecs Ges.m.b.H. auch nach der Annahme des Angebots durch den Kunden vor.
2.2 Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Storetecs Ges.m.b.H. Dritten zugänglich machen.
3. Zurverfügungstellung von Software
3.1 Soweit die Zurverfügungstellung von Software durch Storetecs Ges.m.b.H. vereinbart wird, erhält der Kunde an der Software und der dazugehörigen Dokumentation ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht auf den Rechenzentrumssystemen von Storetecs Ges.m.b.H. zum eigenen, internen Gebrauch.
3.2 Alle Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei Storetecs Ges.m.b.H. bzw. beim jeweiligen Hersteller, eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
3.3 Der Kunde darf kein Reverse Engineering, keine Disassemblierung und keine Dekompilierung der Software durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
3.4 Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Storetecs Ges.m.b.H. die Lieferungen und Leistungen und die zu diesen gehörenden Unterlagen Dritten nicht bekannt werden, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.
3.5 Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsbestimmungen, ist es Storetecs Ges.m.b.H. gestattet, dem Kunden das Nutzungsrecht zu entziehen. In diesem Fall ist Storetecs Ges.m.b.H. berechtigt den Vertrag zu beenden. Bis dahin entstandene Kosten werden von Storetecs Ges.m.b.H. in Rechnung gestellt.
3.6 Die Entwicklung von Software für den Auftraggeber ist gesondert zu vereinbaren.
3.7 Vom Kunden beigestellte Software muss von Storetecs Ges.m.b.H. getestet und zum Einsatz in seinem Rechenzentrum freigegeben werden. Hat Storetecs Ges.m.b.H. begründete Bedenken gegen die Software, hat sie das Recht, Verbesserung zu verlangen. Wird diese vom Kunden nicht durchgeführt, so hat Storetecs Ges.m.b.H. das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und den Ersatz der bereits geleisteten Aufwendungen zu fordern.
4. Dienstleistungen
4.1 Storetecs Ges.m.b.H. übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und wird zu den jeweils gültigen Stundensätzen von Storetecs Ges.m.b.H. verrechnet.
4.2 Der Leistungsumfang ist für Storetecs Ges.m.b.H. nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Kunden und Storetecs Ges.m.b.H. festgelegt worden ist.
4.3 Storetecs Ges.m.b.H. wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.
4.4 Soweit Storetecs Ges.m.b.H. Leistungen in den Räumen des Kunden erbringt, ist allein Storetecs Ges.m.b.H. gegenüber den eigenen Mitarbeitern weisungsberechtigt.
5. Datenumgang (Rechenzentrumsbetrieb)
5.1 Das Verfügungsrecht über Daten liegt grundsätzlich beim Kunden. Die Übertragung bestimmter Nutzungsrechte an bestimmten Daten muss durch schriftliche Vereinbarung an Storetecs Ges.m.b.H. übertragen werden. Diesbezüglich ist der Kunde berechtigt, sofern im Einzelfall nicht gegenteiliges vereinbart wurde, durch jederzeitigen Widerruf eine weitere Verwendung der Daten zu verhindern.
5.2 Sämtliche eventuell vom Kunden gelieferten Materialien wie Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Programme müssen in einem einwandfreien technischen Zustand sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde Storetecs Ges.m.b.H. alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt Storetecs Ges.m.b.H. von allen Ansprüchen Dritter frei.
5.3 Storetecs Ges.m.b.H. ist nicht verpflichtet, übergebene Materialien auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit etc.) zu prüfen.
5.4 Die Aufbewahrungspflicht der Storetecs Ges.m.b.H. für Originalbelege und sonstige Unterlagen dauert 60 Tage nach Abschluss der Arbeiten, für gespeicherte Daten 60 Tage nach Vertragsende, falls vom Kunden keine schriftliche Anweisung über Ankauf, Rücksendung oder Lagerung zu den bei Storetecs Ges.m.b.H. gültigen Sätzen erfolgt. Sicherungskopien der Datenbestände werden entsprechend dem technischen Sicherheitskonzept erstellt.
6. Datenschutz, Datensicherheit
6.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 in der jeweils gültigen Fassung.
6.2 Storetecs Ges.m.b.H. wird alle zur Sicherheit der Daten in seinem Betriebsbereich notwendigen Vorkehrungen treffen. Da Storetecs Ges.m.b.H. während der Datennutzung keine Kontrolle über die Benützung der Datenverarbeitungsanlage, der Datenstation, der Modems und Postleitungen des Kunden hat, kann er aus diesen spezifizierten Gründen keine Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Ergebnisse und für die Sicherheit der Kundendaten übernehmen.
7. Systemverfügbarkeit
7.1 Als Servicezeiten im Rechenzentrum gilt MO-DO 09.00 bis 17.00 Uhr und Fr 09:00 bis 15:00(ausgenommen Feiertage), sofern nicht andere Servicezeiten vereinbart werden.
7.2 Storetecs Ges.m.b.H. ist bemüht, die Qualität der Leistungen möglichst hoch zu halten. Verbindliche Zusagen betreffend Antwortzeiten oder Systemverfügbarkeit können jedoch Auswirkungen auf die einzusetzenden Ressourcen sowie die nötigen technischen und personellen Vorkehrungen haben und bedürfen daher besonderer Vereinbarung. Verlängerungen der Antwortzeiten oder Systemausfälle, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereichs von Storetecs Ges.m.b.H. haben, sind in keinem Fall von Storetecs Ges.m.b.H. zu vertreten.
7.3 Im Falle von Störungen (z.B. deutliche Verlängerung der Antwortzeiten oder Systemausfälle) hat der Kunde dies unverzüglich Storetecs Ges.m.b.H. mitzuteilen und dabei die aufgetretene Störung möglichst genau zu beschreiben. Storetecs Ges.m.b.H. wird noch am selben Tag des Eingangs der Störungsmeldung, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag mit den Instandsetzungsarbeiten beginnen und diese zügig fortsetzen, um einen zufriedenstellenden Betrieb sicherzustellen. Nicht unter diese Instandsetzungsarbeiten fallen Störungen, die durch eine nicht ordnungsmäßige Benutzung der Hardware (z. B. Nichtbeachtung des betreffenden Benutzerhandbuchs), Änderungen der Hardware durch den Kunden oder von diesem eingeschaltete Dritte oder durch sonstige vom Kunden oder sonstigen Dritten zu vertretende Umstände verursacht werden.
8. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Storetecs Ges.m.b.H. unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten des Kunden.
8.2 Der Kunde gewährt den Storetecs Ges.m.b.H. Mitarbeitern bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u.a., dass der Kunde- sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht- dafür sorgt, dass den von Storetecs Ges.m.b.H. eingesetzten Mitarbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu der Hardware gewährt wird- zugunsten der Storetecs Ges.m.b.H. Mitarbeiter dafür sorgt, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen,- den Storetecs Ges.m.b.H. Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen versorgt- den Storetecs Ges.m.b.H. Mitarbeitern, soweit diese zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden tätig sein müssen, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zu Verfügung stellt.
8.3 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde Storetecs Ges.m.b.H. alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt Storetecs Ges.m.b.H. von allen Ansprüchen Dritter frei.
8.4 Von allen Storetecs Ges.m.b.H. übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die Storetecs Ges.m.b.H. jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist Storetecs Ges.m.b.H. berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet Storetecs Ges.m.b.H. die Unterlagen innerhalb der vereinbarten Aufbewahrungsdauer zurück.
8.5 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.
8.6 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
9. Vergütung, Fälligkeit, Vertragsdauer
9.1 Storetecs Ges.m.b.H. ist berechtigt, die Vergütung zu Beginn eines Kalenderjahrs entsprechend den ab diesem Zeitpunkt allgemein von Storetecs Ges.m.b.H. geforderten Servicepauschalen anzupassen. Storetecs Ges.m.b.H. teilt dem Kunden eine etwaige Änderung der Vergütung zwei (2) Monate vorher schriftlich mit. Bei einer Erhöhung der Pauschalvergütung um mehr als 5 % innerhalb von 12 Monaten seit der letzten Anpassung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Vergütungsanpassung zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht gilt nicht im Fall einer nur auf externen Faktoren beruhenden Preiserhöhung.
9.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit sieben Prozent (7%) über dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung geltenden Basissatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
9.3 Sofern nichts anderes vereinbart, können beide Vertragsparteien diesen Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (bezogen auf den Postaufgabestempel), frühestens jedoch nach drei Monaten, kündigen. Die Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist und des Schriftformerfordernisses reicht die Absendung mit Telefax, e-mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.
10. Vertragsbeendigung
Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Kunden sämtliche Daten des Auftraggebers in einer für die Einspielung auf einer neuen EDV-geeigneten Fassung und auf Wunsch des Auftraggebers auch ausgedruckt sowie sämtliche Unterlagen und Materialien des Auftraggebers herausgeben. Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen von Storetecs Ges.m.b.H.. Im Anschluss daran wird der Auftragnehmer die Daten löschen. Sämtliche Unterlagen, Software, Quellcode und Objektcode, die individuell für den Auftraggeber bearbeitet, geändert oder hergestellt wurden, wird der Auftragnehmer bei Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, unaufgefordert dem Auftraggeber zurückgeben, sofern dies nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist. Unabhängig vom Grund der Vertragsbeendigung wird der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Rückübertragung der Informationsfunktion zusammenarbeiten.
11. Gewährleistung
11.1 Storetecs Ges.m.b.H. wird die übernommenen Lieferungen und Leistungen entsprechend den vertraglichen Regelungen und unter Berücksichtigung des allgemeinen Stands der Technik durchführen.
11.2 Weist eine Lieferung oder Leistung von Storetecs Ges.m.b.H. einen Mangel auf, kann der Kunde nach Wahl von Storetecs Ges.m.b.H. Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung verlangen, wobei ausgetauschte Teile in das Eigentum von Storetecs Ges.m.b.H. übergehen. Hat der Kunde Storetecs Ges.m.b.H. nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine angemessene Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen wegen desselben Mangels fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder im Falle wesentlicher Mängel die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. jene aus Irrtum und ähnliches) können nicht geltend gemacht werden.
11.3 Beruht ein Mangel auf der Fehlerhaftigkeit einer Lieferung oder Leistung eines Zulieferers, beschränkt sich die Gewährleistung von Storetecs Ges.m.b.H. zunächst auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die Storetecs Ges.m.b.H. gegen den Zulieferer zustehen. Sofern der Zulieferer die Gewährleistung verweigert oder für den Kunden unzumutbar verzögert oder sofern der Zulieferer aus anderen Gründen zur Gewährleistung nicht in der Lage ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach Maßgabe der Bestimmung 9.2 gegen Storetecs Ges.m.b.H.. Die Gewährleistungsfrist ist für die Dauer der Inanspruchnahme des Zulieferers gehemmt.
11.4 Storetecs Ges.m.b.H. kann die Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an Storetecs Ges.m.b.H. bezahlt hat.
11.5 Mängelrügen sind mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich und, soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardkopien oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen zu vermitteln.
11.6 Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung und Gewährleistung entfallen insbesondere:- Wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich bei Storetecs Ges.m.b.H. rügt .- Wenn ein Mangel auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden beruht.- Wenn nach dem Funktionstest Änderungen der Hard- und Softwarekonfiguration vorgenommen werden.- Für Schäden, Fehler oder Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind, sofern diese nicht Storetecs Ges.m.b.H. selbst zuzurechnen ist.- Für Programme, die durch den Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert wurden.Beseitigt Storetecs Ges.m.b.H. auf Wunsch des Kunden einen solchen Mangel, kann Storetecs Ges.m.b.H. hierfür eine angemessene Vergütung verlangen.
11.7 Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten.
11.8 Besondere Gewährleistungsbestimmungen für Rechenzentrumleistungen:
11.8.1 Beanstandungen sind vom Kunden unverzüglich innerhalb der folgenden Fristen schriftlich mitzuteilen:
11.8.1.1 bei täglichen Arbeiten und solchen, die innerhalb einer Woche und an verschiedenen Arbeitstagen durchgeführt werden, vor der nächsten Verarbeitung;11.8.1.2 bei wöchentlichen oder dekadischen Arbeiten innerhalb von drei Arbeitstagen;
11.8.1.3 in anderen Fällen innerhalb von zehn Arbeitstagen.
11.8.2 Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, wenn der Kunde in Leistungen von Storetecs Ges.m.b.H. eingegriffen hat. Im Falle einer Beanstandung von Mängeln muss der Kunde der Storetecs Ges.m.b.H. Gelegenheit geben, die Ursachen der Beanstandungen zu untersuchen. Ergibt die Untersuchung, dass der Fehler nicht von Storetecs Ges.m.b.H. zu vertreten ist, sind die Kosten der Untersuchung vom Kunden zu tragen.
12. Haftung für sonstige Schäden
12.1 Für Schäden haftet Storetecs Ges.m.b.H. wie folgt:
12.1.1 Storetecs Ges.m.b.H. haftet für Schäden, die von ihr nachweislich durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung verursacht wurden, entsprechend den gesetzlichen Bedingungen. Der Nachweis einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung obliegt dem Kunden.
12.1.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
12.2 Soweit die Haftung nach diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe von Storetecs Ges.m.b.H., der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer von Storetecs Ges.m.b.H..
12.3 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines (1) Jahres ab Durchführung der nicht vertragsmäßigen Leistung.
13. Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Storetecs Ges.m.b.H. aufrechnen.
14. Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung auf Dritte übertragen.
15. Änderungen und Ergänzungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden.
15.2 Ein Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenen Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt wird.
16. Abwerbung
Der Kunde verpflichtet sich, die Abwerbung von Mitarbeitern von Storetecs Ges.m.b.H. zu unterlassen. Für jede Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in der Höhe von EURO 55.000,– pro abgeworbener Person vereinbart. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.
17. Beendigung des Vertrags
Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag zu beenden, wenn der jeweils andere Vertragspartner gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt und dieser Verstoß auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht behoben wird. Storetecs Ges.m.b.H. ist weiters zur Beendigung des Vertrags berechtigt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt wird. Die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen von Storetecs Ges.m.b.H. sind zu bezahlen.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
18.1 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
18.2 Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das sachlich zuständige Gericht in Wien 1 vereinbart.
19. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertrag, Vergebührung
19.1 Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.
19.2 Eine allfällige Vergebührung dieses Vertrages trägt der Kunde.
20. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Storetecs Ges.m.b.H. ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand
21.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Storetecs Ges.m.b.H.
21.2 Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Storetecs Ges.m.b.H. und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.